„Flüchtlingsrecht in Zeiten der Krise – Grenzen und Möglichkeiten der Steuerung von Fluchtmigration durch Recht?“

Einladung
zur Vortragsveranstaltung

am Donnerstag, 17. November 2016, 18.00 Uhr,

in der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
Hörsaal 4 in der Olshausenstraße 75, 24118 Kiel

„Flüchtlingsrecht in Zeiten der Krise – Grenzen und Möglichkeiten der Steuerung von Fluchtmigration durch Recht?“

Referent: Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit
Bundesverwaltungsrichter

Die Bundesrepublik Deutschland hatte 2015 die höchsten Flüchtlingszahlen in ihrer Geschichte zu verzeichnen. Das Thema Flüchtlinge ist seither ein beherrschendes Thema der innen- und gesellschaftspolitischen Diskussion. Es hat national-populistischen Strömungen in der Politik, wie wir sie seit Jahren z.B. aus Frankreich, Österreich, Dänemark oder England, seit kurzem mit Trump auch in den USA kennen, auch in Deutschland weiteren Auftrieb und vor allem politische Gestalt verliehen.

Fluchtmigration ist nur ein Ausschnitt aus den vielfältigen Formen von Migration, die seit Jahrhunderten stattfindet und sukzessive auch Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland verändert haben. Das 2005 beschlossene Zuwanderungsgesetz war ein markanter rechtlicher Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Verfassungs- oder gesellschaftspolitisch, ökonomisch oder moralisch gibt es vertretbare Gründe, nach Art und Umfang Migrationsprozesse insgesamt allgemein und vor allem die derzeit augenfällige Fluchtmigration stärker als bisher – auch und gerade mit rechtlichen Mitteln – zu kanalisieren, zu regulieren, einzuschränken oder gar auszuschließen.

Welche Pfade das Flüchtlingsrecht heute beschreibt, welche Steuerungsmöglichkeiten dem (nationalen und internationalen) Recht zukommen kann und muss, welchen normativen Beachtungsanspruch dem Recht auch bei Widerspruch von Teilen der Bevölkerung zusteht und welche Bedeutung dem Migrationsfolgen- und Integrationsrecht für die Bewältigung der anstehenden Integrationsherausforderung beizumessen ist, sind spannende Fragen des Abends.

Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit wurde 1956 in Hannover geboren, wo er auch sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte. Aus dem Richteramt am VG Hannover erfolgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht, an die Universität Hannover und zum Niedersächsischen Staatsgerichtshof. In den Jahren 1993/94 beriet Uwe-Dietmar Berlit die SPD-Bundestagsfraktion bei der Grundgesetzreform. Nach der Ernennung zum Richter am OVG Lüneburg 1994 folgten die Promotion und später eine Tätigkeit als Referatsleiter im niedersächsischen Finanzministerium (1999 bis 2001). 2001 wurde Prof. Dr. Berlit zum Honorarprofessor an der Universität Hannover und 2004 an der Universität Leipzig berufen. Im Jahr 2002 wurde Berlit Richter am Bundesverwaltungsgericht, wo er seit 2011 dem 1. Revisionssenat vorsitzt, der sich u. a. mit Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht befasst. Seit 2012 ist Prof. Dr. Berlit auch Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen.

Die Schleswig-Holsteinische Juristische Gesellschaft und auch der Referent würden sich über viele Zuhörerinnen und Zuhörer freuen. Falls Sie Zeit und Interesse haben, melden Sie sich bitte an bei Frau Dr. Anika Luch, E-Mail: geschaeftsstelle@shjg.de.